In den meisten Fällen werden Brustvergrößerungen nicht von der Krankenversicherung erstattet, da sie im Allgemeinen als kosmetischer Eingriff betrachtet werden. Kosmetische Eingriffe werden normalerweise nicht von der Grundversicherung abgedeckt, es sei denn, es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor.
In einigen Ausnahmefällen kann eine Brustvergrößerung erstattet werden, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Zum Beispiel, wenn jemand angeborene Fehlbildungen hat oder eine Brustrekonstruktion nach einer Brustamputation aufgrund von Brustkrebs benötigt. In solchen Fällen kann es sein, dass die Krankenversicherung die Kosten (teilweise) übernimmt.
Es ist wichtig, Kontakt mit deiner Krankenversicherung aufzunehmen und speziell nach deren Richtlinien bezüglich Brustvergrößerungen zu fragen. Sie können dir spezifische Informationen über Erstattungen und eventuelle Anforderungen geben.
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