Wird eine Brustvergrößerung erstattet?

In den meisten Fällen werden Brustvergrößerungen nicht von den Krankenkassen übernommen, da sie allgemein als kosmetischer Eingriff gelten. Kosmetische Eingriffe werden in der Regel nicht von der Grundversicherung gedeckt, es sei denn, es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor.

In einigen Ausnahmefällen kann eine Brustvergrößerung erstattet werden, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Zum Beispiel, wenn jemand angeborene Fehlbildungen hat oder eine Brustrekonstruktion nach einer Brustamputation wegen Brustkrebs benötigt. In solchen Fällen kann es sein, dass die Krankenversicherung die Kosten (teilweise) übernimmt.

Es ist wichtig, Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen und sich speziell nach deren Richtlinien bezüglich Brustvergrößerungen zu erkundigen. Sie können Ihnen genaue Informationen zu Erstattungen und eventuellen Anforderungen geben.

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